Bouldern mit Minderjährige

Bouldern über 14 Jahren

  • ohne Begleitung mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nur bis 20 Uhr

  • mit Begleitung der Erziehungsberechtigten bis Ladenschluss

  • mit volljähriger Aufsichtsperson & mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bis Ladenschluss

Bouldern unter 14 Jahren

  • mit Begleitung von direkten Erziehungsberechtigten bis Ladenschluss

  • mit Begleitung einer nicht volljährigen Aufsichtsperson mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bis 20 Uhr

  • mit Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bis Ladenschluss